Depotgebühren

Es gibt eine Vielzahl an möglichen Gebühren zu beachten - hier lohnt sich eine aufmaerksames Studium der Details. So stößt man zum Beispiel auf Depotgebühren für sogenannten Teilausführungen.

Derartige Gebühren für Teilausführungen richten sich nach folgendem Grund:

Eine abgegebene Order (also Bestellung oder Auftrag) kann in mehrere Teile gesplittet werden, da dieser zum Handelszeitpunkt auf ein nicht ausreichendes Gegenangebot im Markt stößt. Eigentlich kann dies für den Anleger von Vorteil sein, da dann manche Teile des Auftrags zu einem besseren Preis errungen werden können. Wichtig ist es daher, genau vorher zu studieren, welche Broker für solche Teilausführungen Gebühren erheben.

Ein kurzes Beispiel an dieser Stelle, um das Thema besser verständlich zu machen: Man stelle sich vor, man woll nun als Anleger von einer bestimmten Firma 250 Aktien erwerben und gibt eine entsprechende Order über das vollelektronische Handelssystem ab. Das System gleicht nun diese Order mit den vorliegenden Marktangeboten ab, und wickelt dann wie folgt ab: 125 Aktien zu 6 EUR und 125 Aktien zu 8 EUR; somit sind die Aktien zum Gesamtpreis von 1.750 EUR in das Depot übertragen worden. Ohne diese Teilausführungen hätte man 250 Aktien zum Stückpreis von 8 EUR erworben und 250 EUR mehr bezahlt.